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OLG Hamm, 22.02.2008 - 19 U 115/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines handelsrechtlichen Haftungsanspruchs; Betriebsstilllegung als Haftungsausschlussgrund; Rechtliche Auslegung der Durchführung noch bestehender Aufträge nach Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Judicialis
ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 25; ; HGB § 25 Abs. 1 S. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Unternehmensfortführung durch Aufnahme der früheren Tätigkeit auf demselben Grundstück und unter Verwendung des identischen Familiennamens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 14.05.2007 - 1 O 18/07
- OLG Hamm, 22.02.2008 - 19 U 115/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Begriff der Firmenfortführung
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2008 - 19 U 115/07
Zwar hat der Bundesgerichtshof in der vom Kläger zitierten Entscheidung (vgl. BGH in WM 1992, 55) ausgeführt, dass "eine vorübergehende Stilllegung des Geschäftsbetriebs, insbesondere auch während eines Konkursverfahrens, der Anwendung des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB nicht entgegensteht", doch hat er in diesem Zusammenhang als Voraussetzung auch genannt, dass "die wesentlichen Grundlagen des Handelsgeschäfts, vor allem seine innere Organisation und seine Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten, während dieses Zeitraums so weit intakt bleiben müssen, dass die Möglichkeit einer Wiederaufnahme und Fortführung des Unternehmens durch den Übernehmer besteht.".